Bürgerinitiative Merzbrück 
Gegen Fluglärm - gegen Naturzerstörung

Auch die Hobbyflieger vom Flugplatz Merzbrück müssen sich an die Vorgaben der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) halten. Leider wird jedoch immer wieder beobachtet, wie einige Piloten zum Leidwesen der Anwohner gegen diese Vorgaben verstoßen. 

Im folgenden möchten wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Beschwerden oder Anzeigen verfassen können und an welche Adressaten diese versendet werden können. 

Sollte z.B. gegen die folgenden Vorgaben verstoßen werden, kann eine Beschwerde oder eine Anzeige von Ihnen gegen den Flugzeugführer an die unten genannten Adressen übermittelt werden:

 

1. Flugzeug ist sehr laut und führt damit zu einer Belästigung der Anwohner.

2. Flugzeug fliegt niedriger als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsicherheitshöhe von 300 Metern. 

3. Der Pilot hat den Transponder des Flugzeugs nicht eingeschaltet und ist daher z.B. nicht über die App Flightradar zu sehen.

4. Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Platzrunde nach Start oder beim Landevorgang. Startende Flugzeuge müssen die Platzrunde einhalten und dürfen nicht geradeaus über die Wohnbebauung fliegen .


Folgender Text kann als Vorlage für eine Beschwerde und/oder Anzeige wegen folgenden Verstößen gegen die LuftVO verwendet werden:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übermittle ich Ihnen folgende Anzeige:

Der Führer des nachstehend benannten Luftfahrzeugs hat zu dem angegebenen Zeitpunkt in dem beschriebenen Überfluggebiet gegen die LuftVO verstoßen.
Kennzeichen des Luftfahrzeugs: (nur falls vorhanden bitte angeben)
Datum: 
Uhrzeit: 
Überfluggebiet: z.B. Ortsteil Broichweiden der Stadt Würselen und weitere Ortsteile

Art des Verstoßes:
• Der bei dem Betrieb des Luftfahrzeuges fahrlässig verursachte Lärm war entgegen § 5 LuftVO stärker, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erforderte.


und/ oder


• Der Luftfahrzeugführer unterschritt vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 LuftVO in Verbindung mit dem Anhang SERA.5005 Buchstabe f) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 die Sicherheitsmindesthöhe.


und/oder


• Der Führer des Luftfahrzeugs betrieb den Transponder während des Fluges nicht durchgängig entgegen SERA.13001 der VO (EU) Nr. 2016/1185.


und/ oder


• Der Luftfahrzeugführer verstieß vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 23 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO gegen die Vorgaben der Flugsicherung zur Platzrunde.


Kurzbeschreibung:
Beispiel: Am 11.08.2023 startete gegen 17.41 Uhr am Flugplatz Aachen Merzbrück das Luftfahrzeug mit dem Kennzeichen xyz . Das Flugzeug hielt nach dem Start nicht die vorgeschriebene Platzrunde (siehe Abbildung unten) ein, sondern flog direkt über die Wohnbebauung im Ortsteil Dobach/ Broichweiden.
Dabei wurde nicht die vorgeschriebene Mindestsicherheitshöhe von 300 Metern eingehalten. Selbst nachdem das Flugzeug schon ca. 3 km vom Ende der Landebahn entfernt war, flog es in einer Höhe von unter 300 Metern. Das Flugzeug war dabei unverhältnismäßig laut und der Luftfahrzeugführer verursachte damit fahrlässig eine Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner.
Ich bitte, die Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Ich bitte zudem um Rückmeldung bzgl. des Ausgangs des Verfahrens sowie einer Registrierung und Bestätigung meiner Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen


Platzrunde Flugplatz Aachen Merzbrück

Quelle: Forschungsflugplatz Würselen Aachen; www.forschungsflugplatz.de/piloten








Diese Beschwerde/ Anzeige kann per Mail an die folgenden Adressaten versendet werden:

Bezirksregierung Düsseldorf: Fluglaerm@brd.nrw.de

Manuela  Lichtenfels E-Mail:  Manuela.Lichtenfels@brd.nrw.de

Heinrich Goetzens E-Mail: heinrich.goetzens@brd.nrw.de

Beschwerden können Sie an den Flugplatz Merzbrück versenden:

post@forschungsflugplatz.de

Zudem können Sie den Flugplatz unter folgender Telefonnummer erreichen: 02405/ 73597

Erfahrungsgemäß sind jedoch schriftliche Beschwerden und Anzeigen wirkungsvoller!


WICHTIG: Bitten Sie bei jeder getätigten Anzeige oder Beschwerde (egal ob schriftlich oder telefonisch) darum, dass dies registriert wird und Sie eine Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens oder die daraus erfolgten Maßnahmen erhalten!



 
 
 
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